Ablauf & Rückerstattung

Kontaktaufnahme

  1. Kontaktformular: Füllen Sie das bereitgestellte Kontaktformular auf der Startseite aus. Geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen an. Nach dem Absenden des Formulars werden wir uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

  2. Telefon: Sie können uns auch telefonisch erreichen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten. Während dieser Zeiten stehen wir Ihnen für Fragen und Terminvereinbarungen zur Verfügung.

  3. E-Mail: Alternativ können Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen senden. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail Ihr Anliegen sowie bevorzugte Termine an. Wir werden uns bemühen, Ihren Wünschen entsprechend zu antworten und einen passenden Termin zu finden.

Für jede dieser Optionen garantieren wir eine zeitnahe und persönliche Antwort.

Was Sie für Ihre erste Physiotherapie Einheit benötigen?

Was soll ich für die erste Einheit mitnehmen?

  • Ärztliche Verordnung/Überweisung
  • Sämtliche Befunde und Bilder (MRT, CT, Röntgen, …)
  • Sportliche Kleidung und passende Unterkleidung

Hinweise zur Rückerstattung - Physiotherapie

Reichen Sie nach der absolvierten Therapie Ihre Rechnung samt Verordnung an die zuständige Krankenkasse ein.

Die rückerstatteten Tarife sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und orientieren sich immer an der vom Arzt ausgestellten und bewilligten Verordnung.

Stand 01/2022 (Angaben ohne Gewähr):

Physiotherapie
30 Min.
Physiotherapie
45 Min.
Physiotherapie
60 Min.
ÖGK
€ 27,24
€ 40,85
€ 54,47
SVS
bei 5%
bei 10%
bei 20%
Selbstbehalt

€ 28,97
€ 27,45
€ 24,40

€ 43,46
€ 41,17
€ 36,60

€ 57,95
€ 54,90
€ 48,80
BVAEB
€ 27,00
€ 40,50
€ 54,00
KFA
€ 23,00
€ 34,51
€ 46,01
Heilmassage
15 Min.
Hausbesuch
Fahrtkosten
ÖGK
€ 7,26
€ 27,24
SVS
bei 5%
bei 10%
bei 20%
Selbstbehalt

€ 12,14
€ 11,50
€ 10,22

€ 25,65
€ 24,30
€ 21,60
BVAEB
€ 8,32
€ 24,15
KFA
€ 11,50
€ 23,00

Was brauche ich für die Kostenrückerstattung?
Um Ihre Kostenrückerstattung am Ende der Therapieserie zu erhalten, heben Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen auf:

  • Rechnungen
  • Verordnung
  • Zahlungsnachweis
  • Antragsformular (online nicht benötigt)

Wo kann ich meinen Antrag einbringen?
Pro Verordnung ist nur einmal eine Kostenrückerstattung für die beanspruchten Therapien möglich. Die meisten Krankenkassen bieten folgende Möglichkeiten an:

  • Online
  • Postweg
  • Persönlich

Wie bekomme ich mein Geld?
Die Kostenerstattung wird auf Ihr Konto überwiesen.

Möglicherweise können Sie die Restkosten bei der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Informationsseite des Finanzamtes oder beim Steuerberater Ihres Vertrauens.

Hinweise zur Rückerstattung - Diätologie

Derzeit sehen die Krankenkassen in Österreich keine Rückerstattung des Honorars für diätologische Beratungen vor.

Bei Vorliegen einer privaten Zusatz-Krankenversicherung muss individuell abgeklärt werden, ob und zu welchem Anteil das Honorar zurückerstattet wird. Dafür reichen Sie bitte die Rechnung und die ärztliche Überweisung ein.

Versicherten der SVA steht jährlich der sogenannte “Gesundheitshunderter” zur Verfügung, der unter anderem auch eine diätologische Beratung abdeckt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der SVS-Website.

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bar nach jeder Einheit. Alternativ werden auch Überweisungen nach der Hälfte oder am Ende der Behandlungsserie angeboten. In der letzten Behandlungseinheit bekommen Sie von Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten eine Sammelrechnung ausgestellt.

Als Selbstständige/r können Sie den von der SVS jährlich zur Verfügung gestellten „Gesundheitshunderter“ zu diesem Zweck bei uns einlösen.

Für präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Form von Beratung, Workshops, vorbeugende Behandlungen, medizinische Trainingstherapie, Personal Training, Gruppentraining und Trainingsplanung können Sie, noch bevor es zu Beschwerden kommt, unsere gesamtheitliche Unterstützung auch ohne ärztliche Zuweisung in Anspruch nehmen. Die Kosten für präventive Maßnahmen sind zur Gänze von Ihnen selbst zu tragen.

Wichtige Information

Kann ein Termin nicht von Ihnen wahrgenommen werden, bitten wir Sie, uns mindestens 24h im Vorhinein via Telefon, SMS oder E-Mail zu informieren. Sollten Sie uns nicht persönlich via Telefon erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mobilbox oder via SMS bzw. E-Mail. Nicht eingehaltene Termine ohne Absage müssen wir leider zur Gänze verrechnen.